Ihre IP-Adresse wurde durch eine eigenentwickelte, durch einen Sachverständigen begutachtete, Software der Firma LoogBerry ® Information Technologies GmbH, mit Sitz in Berlin, beweissicher protokolliert. Die Software der Firma LoogBerry ® kommuniziert mit Hilfe der jeweiligen P2P-Protokolle mit Ihrem Computer oder Laptop, um die angebotene Datei zu identifizieren und den Urheberrechtsverstoß zu erfassen.
Hierbei wird ausschließlich die IP-Adresse eines Computer-Gerätes Ihres Anschlusses erfasst. Es kann sich hierbei um einen Computer aber auch einen sogenannter "Router" handeln. Bei der Verwendung eines Routers kann jeder beliebige andere Computer in Ihrem Heim-Netzwerk die gesetzlichen Verstöße verursacht haben. Dies gilt natürlich für Heim-Netzwerke, welche mit einem (ungesicherten) W-LAN ausgestattet sind und damit fremden Computern sowie Personen einen potenziellen Zugriff gewährt haben könnten.
Vergleichbar mit einer Telefonnummer oder Autokennzeichen dienen die IP-Adressen der Lokalisierung und Identifizierung des anderen Tauschpartners.
Bei der IP-Adresse 192.168.X.X handelt es sich um Ihre lokale IP-Adresse. Bei der IP-Adresse, die im Schreiben genannt wird, handelt es sich um eine sogenannte öffentliche IP-Adresse, welche Ihrem Internetanschluss durch Ihren Provider zum Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung, zugewiesen war.
Ein Provider (genauer gesagt Internetserviceprovider) ist ein Telekommunikationsdienstleister, der Ihnen einen Internetzugang zur Verfügung stellt bzw. zum Zeitpunkt der Urheberrechtsverletung zur Vefügung gestellt hat.
Die Provider verfügen über eine begutachtete, hochverfügbare Infrastruktur sowie zahlreichen Sicherungssystemen, die die Glaubwürdigkeit sowie Validität der Auskunftsdaten vor Gericht nicht unter Zweifel stellen.
Die Software wurde von einem unabhängigen Softwaregutachter untersucht und auf Korrektheit der übermittelten / erfassten Daten überprüft. Ein Gutachten der LoogBerry ® Software wurde von bereits involvierten Landgerichten als ein glaubwürdiges Ermittlungsinstrument anerkannt. Die ermittelten Informationen sind als gerichts- sowie beweissicher einklassifiziert worden.
Kurz gefasst, versteht man darunter den direkten Austausch von Dateien zwischen verschiedenen Benutzern über das Internet auf einem „digitalen Marktplatz“. Man kopiert die auf den Computern / Laptops befindlichen Dateien eines Teilnehmers oder eines dedizierten Server, die von dort aus verteilt werden. Während man Daten von anderen Teilnehmern des „Marktplatzes“ kopiert - DOWNLOAD, bietet man meist automatisch auch anderen Daten an, die versendet werden – UPLOAD.
Zur Ermittlung des verantwortlichen Anschlussinhabers wurde ein zivilrechtliches Auskunftsverfahren nach § 101 UrhG durchgeführt. Das zuständige Landgericht hat den vorliegenden Fall geprüft, eine offensichtliche Rechtsverletzung bejaht und Ihrem Provider eine Auskunftserteilung mit einem Beschluss ausdrücklich gestattet.
Als Anschlussinhaber sind Sie haftbar zu machen, insbesondere wenn über Ihren Anschluss Straftaten, dazu zählen auch Urheberrechtsverletzungen, durchgeführt werden. Sie sind verpflichtet Ihren Internetanschluss ordnungsgemäß verschlüsselt gegen den unerlaubten Zugriff zu schützen – besonders bei dem Betreiben von WLAN. Sie haften sowohl für unbekannte Dritte, als auch für bekannte Dritte, wie z.B. Kinder, Familienangehörige, Besuch.
Eine Unterlassungserklärung ist ein Vertrag zwischen einem Schuldner und dem Unterlassungsgläubiger, in der sich der Schuldner verpflichtet eine beanstandete Handlung in Zukunft zu unterlassen. Eine Unterlassungserklärung ist oft ein Bestandteil einer Abmahnung. Für den Fall einer Zuwiderhandlung kann eine in der Unterlassungserklärung genannte Zahlung einer Vertragsstrafe erhoben werden. Um weitere juristische Schritte, welche mit Mehrkosten verbunden sind, zu entgehen, sind Sie zur Abgabe einer Unterlassungserklärung verpflichtet!
Nachdem die außergerichtlichen Verhandlungen gescheitert sind, haben wir die im Abmahnschreiben aufgeführten juristischen Schritte in die Wege geleitet, um die Urheberrechte der Mandantschaft zu schützen. Nach Prüfung beim zuständigen Landgericht, wurde beschlossen, dass der begangene Urheberrechtsverstoß Ihnen zuzuweisen ist.
Die Kosten der vom Gericht gegen Sie festgesetzten einstweiligen Verfügung müssen von Ihnen gezahlt werden – die Kosten sind sofort gegen Sie vollstreckbar!
Sofern Sie die in der Abmahnung aufgeführten Forderungen, wie Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung der Schadensersatzansprüche, nicht freiwillig nachkommen, sind wir gezwungen diese gerichtlich durchzusetzen. Dies ist mit weiteren Kosten verbunden, welche von Ihnen zu tragen sind.
Nachdem Sie nicht den Forderungen in der Abmahnung und der einstweiligen Verfügung nachgingen, wurde das zuvor mehrfach angekündigte Gerichtsverfahren gegen Sie eingeleitet, um die Zahlungsansprüche durchzusetzen.
Ja, doch wird in diesem Fall das Verfahren – die Klage – eingeleitet. Kurzum: Es kommt zu einem Gerichtsprozess, welcher mit erheblichen Kosten verbunden ist. Die Kosten müssen Sie ebenfalls zahlen.
Sie haben die Ansprüche der Mandantschaft nicht erfüllt.
Ja, im begründeten Einzelfall kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. Bitte setzen Sie sich mit der Kanzlei in Verbindung, um die nötigen Unterlagen zu erhalten.
Wir sind stets bestrebt uns mit Ihnen außergerichtlich zu einigen, um die nicht vermeidbaren Kosten so gering wie möglich zu halten. Sie können uns schriftlich oder zu den angegebenen Öffnungszeiten der Kanzlei erreichen, diese sind von Montag bis Donnerstag von 10 Uhr bis 17 Uhr, als auch am Freitag von 10 Uhr bis 14 Uhr.